AGB

Website (brothertree.de) / Männerarbeit/Coaching

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Torsten Nassall, Jörg Mäsing, Nicolai Weilbächer, André Peters-Gueugnon, Moritz Waldner und Steve Grigat (nachfolgend Brothertree genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Kontakt zum Brothertree

Brothertree

Transvaalstraße 25
13351 Berlin

Tel.: 0174 1813176

E-Mail: info@brothertree.de

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Brothertrees, die Beratung in beruflichen und privaten Anliegen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Gesundheitserhaltung und Prävention annimmt.

3) Der  Brothertree ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Brothertrees für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Vorbereitungsmaßnahmen erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Brothertree erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Lebensentwicklung und Prävention anwendet. Der Brothertree ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine eigene Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten. Soweit der Klient die Anwendung der Übungen an einem Event ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht und beraten werden will, hat er das dem Brothertree gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen zu angebotenen Retreats

1) Retreats & Coaching sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Brothertree gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Brothertree darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching & Männerarbeit ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb vereinbarter Termine. Die Teilnahme an einem Programm oder Retreat setzt eine grundlegende psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 4 Proaktive Zusammenarbeit

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur in proaktiver Zusammenarbeit zwischen dem Brothertree und dem Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Körperübungen und anderen Methoden.

2) Der Brothertree ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Inhalte verneint.

3) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein.

4) Auch der Klient hat das Recht, ein Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin schriftlich erfolgen. Andernfalls gelten vereinbarte Beträge für aufkommende Leistungen als fällig gesetzt.

§ 5 Honorierung des Brothertrees

Der Brothertree hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird mittels der Angebote auf der Website www.brothertree.de festgelegt. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Brothertree und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die auf der Website des Brothertrees aufgeführt sind.

2) Das Honorar eines Coachings, das auf der Website (www.brothertree.de) unter dem jeweiligen Dienstleistungsprodukt ausgewiesen ist, ist durch den Klienten innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Termine für das Coaching/Retreat werden erst nach Zahlungseingang vereinbart. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings/Retreats zu vereinbaren und schriftlich zwischen dem Brothertree und dem Klienten festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich wder Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom  Brothertree verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Brothertrees abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt bzw. vollumfänglich innerhalb von 7 Tagen erstattet. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Brothertree. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Sollte der Brothertree einen Termin absagen und der Klient wünscht einen alternativen Termin, wird das Honorar nicht erstattet und ein neuer Termin vereinbart.

5) Wird abseits von Online-Angeboten ein Retreat an einem Privatstandort vereinbart, werden zzgl. des Honorars angemessene Reise- und ggf. Übernachtungskosten berechnet.

6) Wird ein Coaching/Retreat an einem gewünschten Ort vereinbart, gilt das auf der Website (brothertree.de) zur jeweiligen ausgewählten Dienstleistung ausgewiesene Honorar. Ein Vor-Ort-Coaching muss zwischen dem Trainer und dem Klienten schriftlich vor Beginn des Coachings vereinbart werden.

§ 6 Vertraulichkeit zu jeder Zeit

1) Der Brothertree behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Erfahrungen sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Brothertree aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) Der Klient ist mit dem vereinbarten Medium (Telefon/Zoom u.a.) beim Online-Training einverstanden und hat sich ggf. über Drittanbieter informiert.

4) Der Brothertree führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in Frieden beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen und vor dem nächsten Termin zu klären.

§ 8 Honorar – Verhinderung

Das Honorar erfolgt vor terminlicher Vereinbarung für ein Coaching bei zahlungspflichtiger Buchung über die Website (brothertree.de). Sollte der Klient einmal verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zügig mitzuteilen. Spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, hat der Klient keinen Anspruch auf Erstattung.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses durch die Website (brothertree.de) insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.